Erwerbsunfähigkeitsrente

Als erwerbsunfähig galt man, wenn man aufgrund einer oder mehrerer Krankheiten oder einer Schwächung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten eine Erwerbstätigkeit, egal welcher Art, nicht ausüben konnte oder die ausgeübte Tätigkeit nur ein geringfügiges Einkommen einbrachte. Wurde einem dieses bestätigt, so konnte man bis zum 31.12.2000 die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Diese wurde bis maximal zum 65. Lebensjahr bezogen, denn danach sprang die reguläre Rente ein. Ähnliches galt zu der Zeit auch für die Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeit konnte man nur bekommen, wenn man einen gewissen Zeitraum in einem erlernten Fachberuf tätig war und diesen nun nicht mehr oder nur noch in verminderter Stundenzahl ausüben konnte.

Seit dem 01.01.2001 gilt jedoch eine neue Regelung. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde von der Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese wird in teilweise und vollständige Erwerbsminderung eingeteilt. Man muss nachweisen, dass man in jeder Tätigkeit weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Gilt man als teilweise Erwerbsunfähiger und konnte nach 6 Monaten trotzdem nicht vermittelt werden, so bekommt man auch dann die volle Erwerbsminderungsrente.

Verschiedene gesundheitliche Probleme, aber auch die Sehnsucht nach ein bisschen Ruhe und Erholung können einen dazu bringen, über eine Kur nachzudenken. Natürlich spielt das Alter dabei keine Rolle, denn auch mit ein paar Jahren mehr möchte man sich ab und zu noch etwas gönnen. Wer keine Kur auf Rezept bzw. per Überweisung bekommt, der kann trotzdem einen gewissen Zuschuss von der Krankenkasse bekommen. So sind jährlich bis zu 150 Euro Kostenübernahme möglich.

Voraussetzung dafür ist, dass die angebotenen Maßnahmen, also zum Beispiel ein Sport-, Entspannungs- oder Ernährungsangebot, von der Krankenkasse anerkannt werden. Auch muss man als Teilnehmer nachweisen, dass man an mindestens 80 % des Kurses teilgenommen hat. Eine entsprechende Bestätigung bekommt man meist ohne Probleme ausgestellt. Wo man die entsprechenden Kurse besucht, spielt dabei keine Rolle, es kann direkt vor Ort, im Inland oder Ausland sein. Wichtig ist, das vorab mit der Kasse abgeklärt wird, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Da die Bezuschussung sowieso nur für die Gesundheitsvorsorgemaßnahmen erfolgt, müssen Anreise und Verpflegung, egal wo, selbst getragen werden.

Preise für Treppenlifte werden von der Krankenkasse übernommen? Leider ist dies schon lange nicht mehr der Fall. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Finanzierung, wenn der Betroffene in eine Pflegestufe eingeordnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird es eher kompliziert.

Aber auch um das Geld von der Krankenkasse zu erhalten, muss einiges beachtet werden. Wenn der Arzt einen Treppenlift verordnet, wird dies von dem medizinischen Dienst der Krankenkasse vor Ort geprüft. Die Zuschusshöhe ist vom Notwendigkeitsgrad abhängig. Der Betroffene muss sich nun Preise für Treppenlifte einholen und ein Angebot des Treppenliftherstellers mit dem Antrag auf Erstattung der Kosten, der Krankenkasse zusenden. Günstige Treppenlifte gibt es übrigens sehr selten….

Auch wenn es so klingt, als würde der Zuschuss von der Angebotshöhe abhängig sein, ist dies nicht der Fall. Somit scheint es absurd, dass der Betroffene Preise für Treppenlifte einholen muss, wenn der Zuschuss gar nicht davon abhängig ist. Leider geht es mal wieder nicht anders in Deutschland. Es ist nun mal so gesetzlich vorgeschrieben.