Behinderten Badelift (für Behinderte)

Um die Wohnung behindertengerecht einzurichten, braucht man nicht nur einen barrierefreien Zugang zur Wohnung, sondern auch andere Dinge müssen behinderten- bzw. seniorengerecht gestaltet sein. Die Arbeitsplatte in der Küche muss entsprechend hoch oder tief sein, am besten höhenverstellbar. Die nächste Komponente, die stimmen muss, ist das Badezimmer. Neben einem Toilettensitz oder einer rollstuhlgerechten Toilette muss die Badewanne ebenfalls uneingeschränkt nutzbar sein.

Eine normale Badewanne kann mit einem Badelift ausrüsten und schon kann der Patient die Wanne alleine besteigen und nach dem Bad wieder verlassen. Es gibt Modelle, die einfach in der Handhabung sind und ebenso schlicht in der Ausstattung. Diese sind schon für etwa 300 Euro zu haben. Besondere Erleichterung in der Körperpflege bieten Sitze bzw. Badelifte, bei denen das Sitzelement schwenkbar ist und eventuell zusätzlich noch über eine Aufstehhilfe verfügt. Ein sehr komfortabler Behinderter Badelift ist das Badekissen für Behinderte zum Aufblasen. Dieses kann man nach jedem Bad aus der Wanne entfernen und in einer Ecke verstauen. Es hat die Größe eines kleinen Handkoffers bei einem Gesamtgewicht von gerade mal 6 kg.
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Alle Badelifte für Behinderte müssen resistent gegen heißes Wasser, Bade- und Duschzusätze, Desinfektionsmittel und Körperflüssigkeiten sein. Die Kosten der einzelnen Sitze liegen zwischen 300 € und 2000 €. Bei besonderen Voraussetzungen sind die Kassen bereit, Zuschüsse zu zahlen oder die Kosten komplett zu übernehmen. Man sollte beim Kauf darauf achten, dass die Sitzflächen ergonomisch und anatomisch geformt sind und so die ungehinderte Reinigung der Intimzonen zu lassen. Elektrische Elemente müssen ungefährlich sein für Träger von Insulinpumpen oder Schrittmachern. Ebenso sollten die Fernbedienungen spritzwassergeschützt und mit einer behindertengerechten Tastenfunktion ausgestattet sein, sodass sowohl sehbehinderte wie auch motorisch eingeschränkte Menschen diese selbstständig benutzen können. Alle Geräte müssen auf jeden Fall leicht zu reinigen sein und das TÜV-Prüfsiegel aufweisen.